Allgemeine Geschäftsbedingungen

AlbChalets

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers. Die Leistungen des Gastgebers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als den angegebenen Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

(2) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, über versendete Nachrichten (SMS)) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht.>

§ 3 Preise und Leistungen

(1) Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

(2) Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

§ 4 Zahlung

(1) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

(2) Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche eine Zwischenabrechnung verlangen.

(3) Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Eine Bezahlung per EC-Karte oder per Kreditkarte ist möglich.

(4) Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß § 5 dieser Bedingungen zu fordern.

§ 5 Rücktritt und Nichtanreise

(1) Der Gast kann bis 60 Tage vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Ab dem 61 Tag berechnen wir 90% des Mietpreises.Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Rücktritt/die Stornierung muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes nach dem kostenfreien Stornierungszeitraum bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Jeder Rücktritt/Stornierung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 berechnet.

(2) Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

(3) Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer (1) die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

(4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10 %, bei Übernachtungen mit Frühstück 20 %.

(5) Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

(6) Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

(7) Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

§ 6 An- und Abreise

Die Unterkunft steht am gebuchten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Late Check Out kann gegen Gebühr und vorheriger Absprache gebucht werden. Hier entfallen bei Abreise bis 15:00 Uhr € 50,00 an. Nach 15:00 Uhr wird eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt.

§ 7 Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber

(1) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, nach der Hausordnung (siehe Gästemappe) und insgesamt pfleglich zu behandeln.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

(4) Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

(5) Ein Rücktritt durch den Gastgeber kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast trotz Abmahnung andere Gäste nachhaltig stört oder gegen die Hausordnung verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

(6) Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Eine Benutzung durch weitere Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Gastgebers. Bei Zuwiderhandlung hat der Gastgeber das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit
a. der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
b. der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
c. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(3) Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

§ 9 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

(1) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

(2) Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

§ 10 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Gastgeber unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Gastgeber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Gastgeber deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Gastgeber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Gastgeber und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Gastgeber des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 11 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

(2) Als Gerichtsstand wird der Sitz des Gastgebers vereinbart.

(3) Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/.